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ING. ERWIn KAIPEL |
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ABGEORDNETER ZUM NATIONALRAT DER REPUBLIK ÖSTERREICH |
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Pressegespräch
Gemeinden als Konjunkturmotor und öffentliche Vergabe
Oberwart, am 09.04.2009
Zur Krisenbewältigung braucht es nicht nur mutige Bundes- und Landesregierungen sondern auch finanzstarke und reaktionsschnelle Gemeinden. KonjunkturpaketeDie Bundesregierung hat angesichts der größten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg rasch reagiert. Bereits im Oktober 2008 wurde das Konjunkturbelebungsgesetz beschlossen, das weitreichende Maßnahmen – insbesondere zur Unterstützung der Klein- und Mittelbetriebe – beinhaltet. Das unter dem Titel „Mittelstandsmilliarde“ verabschiedete Paket soll KMU vor allem ausreichende Mittel für Neuinvestitionen und Innovationen zur Verfügung stellen. Die Maßnahmen des Konjunkturpakets I (2009-2012): Vorziehen von Bahnprojekten: von 2009 bis 2012 rund 700 Mio. € zusätzliche Bahninvestitionen Anhebung der Bausparförderung: Erhöhung des Höchstbetrages für die prämienbegünstigte Einzahlung pro Person und Jahr von 1.000 auf 1.200 € Einrichtung eines mit 80 Mio. € dotierten Mittelstandsfonds auf zwei Jahre zur Unterstützung von KMU. Der Fonds soll sich mit 300.000 bis 1 Mio. € über zehn Jahre an Unternehmen beteiligen und dafür Mitspracherechte haben. Mobilisierung von jährlich 100 bis 200 Mio. € aus der Europäischen Investitionsbank (EIB) dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) für KMU Erhöhung des im Garantiegesetz und im KMU-Förderungsgesetz mit knapp 3 Mrd. € begrenzten Haftungsrahmens für KMU auf 5,2 Mrd. € 105 Mio. € dieser „Mittelstandsmilliarde“ werden bereits heuer (2009) wirksam. à Summe 4 Mrd. € Im März dieses Jahres hat das Parlament das Konjunkturpaket II beschlossen, das ein Volumen von zwei Mrd. € umfasst. Schwerpunkte des Konjunkturpakets II (2009-2010): Degressive Abschreibung (2009: 230 Mio. €, 2010: 340 Mio. €): Die vorzeitige Abschreibung soll Anreize für das Vorziehen von Investitionen setzen. Infrastrukturinvestitionen (2009: 355 Mio. €; 2010: 520 Mio. €): Thermische Sanierung, vorgezogene Instandhaltungsarbeiten, Neubauten, Generalsanierung von Gebäuden der BIG – Schulen, Universitäten, Justizgebäude Thermische Sanierung (2009: 100 Mio. €): 50 Mio. Förderungen für thermische Sanierung im privaten Wohnbau, weitere 50 Mio. zur Förderung für thermische Sanierung bei Unternehmen Regionale Beschäftigungsoffensive (2009: 75 Mio. €; 2010: 75 Mio. €): 40 Mio. jährlich zur Förderung von Unternehmens-Projekten, die Arbeitsplätze schaffen; 35 Mio. jährlich Aufstockung der AMS-Mittel zur Ausbildung von Arbeitslosen Forschung und Entwicklung (2009: 50 Mio. €; 2010: 50 Mio. €): 33 Mio. wirtschaftsnahe Forschungsförderung (start-up-Programme der FFG), 17 Mio. zur Modernisierung von Geräten an Universitäten Kostenloses und verpflichtendes Kindergartenjahr (2009: 70 Mio. Euro; 2010: 70 Mio. Euro) à Summe 2 Mrd. € Paket I + II à 6 Mrd. €
Zusammen mit den Konjunkturpaketen der Länder: à Summe 8 Mrd. € Beispiel Burgenland: Das Land Burgenland hat mit dem Beschluss des Budgets für das Jahr 2009 eines der größten Wirtschaftsförderpakete in der burgenländischen Geschichte für den Zeitraum von zwei Jahren geschnürt. Dieses Wirtschaftsförderpaket hat ein Volumen von insgesamt 130 Millionen Euro an Landesmitteln – d.h. Gelder des Bundes und der EU sind nicht mit eingerechnet. Die Zusammensetzung ist wie folgt: · 50 Mio. € Kofinanzierung des Landes für das Phasing Out, der Ziel 1 Nachfolgeförderung · 30 Mio. € für das Zusatzprogramm Bund-Land · weitere 15 Mio. € für das Sonderförderpaket Bund-Land · ca. 25 Mio. € WIFÖG-Mittel für Wirtschaft und Tourismus dazu kommen die Gelder aus dem Burgenland-Fonds für Arbeit und Wirtschaft – rund 10 Mio. €. Erleichterung der öffentlichen AuftragsvergabeBundeskanzler Werner Faymann hat einen weiteren Schritt zur Konjunkturbelebung durch eine wesentliche Erleichterung bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen unternommen: Das Bundeskanzleramt hat per Verordnung die Anhebung der Direktvergabegrenze von 40.000 auf 100.000 € verfügt. Das bedeutet, dass in Zukunft öffentliche Aufträge bis zu diesem Betrag freihändig – also ohne langwieriges Ausschreibungsverfahren – vergeben werden können. Gleichzeitig wurde der Grenzwert für sogenannte nicht offene Verfahren von derzeit 120.000 auf 1 Mio. € erhöht. Ziel dieser Maßnahmen, die befristet bis 2010 gelten sollen, ist es, öffentliche Mittel rascher investieren und damit die Konjunktur beleben zu können. Diese Erweiterung der freihändigen Vergabe ist für Länder und insbesondere für Gemeinden ein Schritt in die richtige Richtung. Die größere Unabhängigkeit vom EU-Vergaberegime ist nicht nur eine Sofortmaßnahme zur regionalen Konjunkturbelebung, sondern ermöglicht auch die Beauftragung von regionalen Klein- und Mittelbetrieben, die bei öffentlichen Ausschreibungen aufgrund des großunternehmerfreundlichen EU-Vergaberegimes bisher oft leer ausgegangen sind. Kosten- und zeitintensiver bürokratischer Aufwand, für KMU unerfüllbare Ausschreibungsbedingungen und Vergabekriterien machten bisher öffentliche Aufträge für Klein- und Mittelbetriebe vielfach unerreichbar. Aber 87 Prozent aller Unternehmen in Österreich sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten. Sie beschäftigen ca. 70 Prozent der DienstnehmerInnen. Gemeinden sind der größte öffentliche Investor; sie können in der aktuellen Situation durch diese wichtige Maßnahme leichter konjunkturelle Impulse setzen. Die Gemeinden sind zu ca. 70 % öffentlicher Investor. Gewinner sind die regionale Wertschöpfung und damit die regionale Beschäftigung. Denn damit bekommen auch regionale Anbieter mit entsprechender Qualität größere Chancen auf öffentliche Aufträge. Mit dem zeitsparenden Weg der Verordnung – statt einer länger dauernden Gesetzesänderung - hat Bundeskanzler Faymann eine rasche Umsetzung der Maßnahme sichergestellt. Wenn die Länder der Verordnung rasch zustimmen, ist ein Inkrafttreten schon ab 1. Mai möglich. Weitergehende Forderungen Damit die beschlossene Erleichterung aber auch so schnell wie möglich konjunktur- und beschäftigungswirksam wird und mehr Gemeindeaufträge vergeben werden können, müssen bei den Gebietskörperschaften auch die entsprechenden Mittel vorhanden sein. Denn bei Gemeinden schlagen die konjunkturell bedingten massiven Steuerausfälle durch den Finanzausgleich unmittelbar auf die verfügbaren Gelder durch. In Folge der Steuerreform werden die Einnahmen zusätzlich sinken. Laut Prognose des Bundesministeriums für Finanzen über die Entwicklung der Ertragsanteile müssen Österreichs Städte und Gemeinden 2009 mit einem Rückgang von 2,5% ( - 196 Mio. €) rechnen. 2010 wird das Minus gegenüber 2009 weitere 3,2% oder 244 Mio. € betragen. Gleichzeitig steigen die Ausgaben etwa durch zusätzliche Aufgaben im Bereich der 24-Stunden-Betreuung oder den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtung und der Einführung eines kostenlosen Kindergartenjahres. All diese Faktoren verschärfen die schlechte finanzielle Situation der Gemeinden noch. Sie sind zum Sparen gezwungen, um eine Schuldenexplosion zu verhindern. Daher muss den Gemeinden, in denen eine Reihe von konkreten, oft schon bewilligten Projekten ansteht, auch größerer finanzieller Spielraum gegeben werden. >> Der Finanzminister ist aufgefordert, den Gemeinden im Rahmen eines „Kommunalen Konjunkturpakets“ eine Milliarde an Konjunkturbelebungsmitteln zur Verfügung zu stellen. Was für Banken und Großindustrie gut ist, muss auch für die regionale Wirtschaft recht sein. Diese Milliarde würde sich mehrfach rentieren, weil Investitionen der Gemeinden direkt in die Wirtschaft fließen, die Konjunktur beleben und positiv auf den Arbeitsmarkt wirken. Sie kommen damit unmittelbar den Menschen zugute. >> Des weiteren trete ich für die zeitlich unbefristete Erhöhung der Direktvergabegrenze für öffentliche Aufträge ein – damit wird die Regionalwirtschaft unterstützt, ohne durch komplexe Ausschreibungsverfahren behindert zu werden. Zur Förderung der regionalen Wertschöpfung muss neben der Erleichterung der öffentlichen Auftragsvergabe auch über den Modus der Bundesbeschaffung nachgedacht werden. Untersuchungen der KMU-Forschung Austria haben in den letzten Jahren schon darauf aufmerksam gemacht, dass sich die Zentralisierung der Bundesbeschaffung deutlich negativ auf KMUs ausgewirkt hat. Vielfach kam es zu einem deutlichen Umsatzrückgang und in weiterer Folge Stellenabbau oder sogar Schließungen von Unternehmen. Ein aktueller Rechnungshofbericht bestätigt, dass die angestrebten Einsparungen für den Bund dabei nicht nachweisbar sind. Weiters kritisiert der Rechnungshof, dass die Dienstleistungen der Bundesbeschaffung GmbH zu teuer sind, der Personalstand der BBG vervierfacht wurde und die Geschäftsführer mehr verdienen als der Finanzminister. Daher empfiehlt der Rechnungshof eine strategische Neuausrichtung und schlägt die Erarbeitung neuer Beurteilungskriterien bei der Bundesbeschaffung vor. >> Es ist dringend notwendig, neue Beschaffungskriterien zu entwickeln, wo es nicht nur um den niedrigsten Preis geht, sondern auch um regionale Wertschöpfung oder Bestbieter statt Billigstbieter und auch um eine gesamtvolkswirtschaftliche Betrachtungsweise. Nachdem laut KMU-Forschung Austria zwar 87 Prozent aller Unternehmen in Österreich Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten sind, diese Unternehmen aber an weniger als 15 Prozent der Beschaffungsvorgänge der zentralen Beschaffungsstelle Anteil haben, ist dringender Handlungsbedarf gegeben.
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